GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DEINE NEUE ART URBANEN WOHNENS MITTEN IN DER STADT, EINFACH, FLEXIBEL, MODERN UND URBAN

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 
I. Geltungsbereich
 
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments der MaLa Management GmbH (Betreiber) zur Nutzung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Der Betreiber darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen. Hierbei ist es unerheblich wie der Vertrag zustande gekommen ist.
 
2. Die weitere Gebrauchsüberlassung der an den Kunden überlassenen Zimmer an Dritte, ob entgeltlich oder unentgeltlich, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
 
3. Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder Dritter, welche für den Kunden die Reservierung / Buchung / Zahlung übernommen haben sind hiermit ausgeschlossen.
 
II. Vertragsschluss / Verjährung
 
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Reservierungsanfrage des Kunden durch den Betreiber zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Ferner ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Dem Betreiber steht es frei, den Antrag schriftlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, falls eine Zusage aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, durch Leistungserbringung anzunehmen.
 
2. Vertragspartner sind der Betreiber und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, z.B. ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, dass nicht selbst Vertragspartner werden will, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
 
3. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
 
4. Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. I BGB.
 
III. Laufzeit des Beherbergungsvertrages
 
1. Eine Buchung kann für mindestens 1 Tag, höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerung) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch findet nicht statt.
 
2. Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen/ Neubuchungen bleiben vorbehalten.
 
IV. Leistungen, Preis, Rechnungsstellung, Zahlung, Aufrechnung
 
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments sowie für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise im Voraus zu bezahlen. Kann eine konkrete Preisabsprache nicht festgestellt werden, so gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise als vereinbart. Vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte sind vom Betreiber ebenfalls gegenüber dem Kunden abzurechnen.
 
2. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige Erhöhungen nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Kunden. Sofern zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als zwei Monate liegen und sich die geltenden Preise erhöht haben, kann der Betreiber die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 20% anheben. Änderungen der vereinbarten Leistungen können zu einer entsprechenden Preisanpassung nach den für den Betreiber für den zusätzlichen Leistungsteil geltenden Preisen führen.
 
3. Es ist ein Pauschalpreis vereinbart, welcher grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten wie z.B. Strom, Heizkosten und Internet beinhaltet. Die Preise können vom Betreiber ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Betreibers oder der Aufenthaltsdauer des Kunden wünscht und der Betreiber ausdrücklich zustimmt.
 
4. Rechnungen des Betreibers sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Der Betreiber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltende Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
 
5. Der Übernachtungspreis und die gebuchten Zusatzleistungen sind im Voraus im Rahmen der durch den Betreiber jeweils zur Verfügung gestellten Zahlungswege in Euro zu bezahlen. Der Kunde ermächtigt den Betreiber hierzu bis auf Widerruf alle fällig werdenden Beträge bis zu 500,00 EUR seiner – falls dieser Zahlungsweg gewählt – vom Kunden bei der Buchung benannten, bei Vertragsabschluss hinterlegter Kreditkarte zu belasten, bzw. zu blockieren.
 
6. Ferner erteilt der Kunde dem Betreiber soweit keine Überweisung vereinbart wird, bis auf Widerruf die Berechtigung, den fälligen Betrag per Bankeinzug abzubuchen.
 
7. Etwaige zu Unrecht vorgenommene Widersprüche gegen die Einziehung der Gebühren, Kosten oder sonstigen Entgelte seitens des Kreditkarteninstituts bzw. der kartenausgebenden Bank gehen zu Lasten des Kunden.
 
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder verrechnen.
 
 
V. Nutzung der Apartments und Gemeinschaftsflächen
 
1. Der Betreiber überlässt dem Kunden das Apartment ausschließlich zu vorübergehender Nutzung. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
 
2. Die Nutzung der überlassenen Apartments zur Bereitstellung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt ist untersagt und begründet sofortigen Rücktritt des Betreibers vom Vertrag. Etwaige Schadensersatzansprüche aufgrund vorzeitigem Auszug oder anschließender Nutzung der Räumlichkeiten bleiben in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.
 
3. Der Kunde hat das Apartment sowie die Gemeinschaftsräume pfleglich und schonend zu behandeln. Das bestehende Inventar der Apartments darf nicht entfernt werden. Die Anbringung jeglicher Gegenstände an die Wände ist untersagt.
 
4. Dem Kunden ist es untersagt, betreibereigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einschließlich Handtücher beim Auszug mitzunehmen. Verstöße führen zu einer Anzeige und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche.
 
5. Tierhaltung ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn der Betreiber hat dies im Rahmen der Buchung genehmigt.
 
6. Alle Apartments sind Nichtraucherzimmer. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschaler Schadensersatz für die gesondert angefallenen Reinigungskosten sowie etwaige Schäden aufgrund einer Nichtvermietbarkeit des Zimmers in Höhe von pauschal € 500,00 fällig. Darüberhinaus gehende Schadensersatzansprüche des Betreibers bleiben hiervon unberührt.
 
7. Dem Kunden stehen in den Apartments Waschmaschinen als Service zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Sachen, die vergessen, gestohlen, verfärbt oder auf andere Weise beschädigt wurden. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Kunden des Betreibers zu hinterlassen.
 
8. Dem Kunden ist es untersagt Möbel, abgemeldete Kraftfahrzeuge oder sonstige Gegenstände im Hof zu lagern oder abzustellen.
 
9. Bucht der Kunde eine nicht stornierbare Rate und gibt bei der Buchung seine Kreditkarte an, darf der Betreiber diese Kreditkarte, gleich nach der Buchung, belasten. Bucht der Kunde eine stornierbare Rate und gibt bei der Buchung seine Kreditkarte an darf der Betreiber die Kreditkarte des Kunden erst nach Ablauf der entsprechenden Stornofrist belasten. Unabhängig davon ob der Kunde eine Kreditkarte bei der Buchung angibt, ist der Betrag für die gesamte Buchung nach Ablauf der Stornofrist – bei nicht stornierbaren Raten – sofort nach der Buchung, fällig.
 
 
 
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rücknahme
 
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde kann gegen Gebühr die Option Early Check-In beanspruchen.
 
2. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Betreiber spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Übergabe des Apartments für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Buchungspreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Vertragliche Pflichten des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
 
3. Bei Abreise sind:
o alle Fenster zu schließen;
o alle elektrischen Geräte, außer dem Kühlschrank abzuschalten;
o sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen;
o alle Schlüssel/Karten – sofern überlassen – Zutritts- und Zugangsmittel im Apartment sichtbar zu belassen.
 
4. Die Endreinigung wird vom Betreiber ggf. durch Dritte durchgeführt und dem Kunden mit der ersten Rechnung zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Im Falle einer übermäßigen Abnutzung, Beschädigung oder Verschmutzung ist der Betreiber berechtigt, diese ohne Weiteres durch Unternehmen seiner Wahl auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Weiter verpflichtet sich der Kunde die Kosten sämtlicher Reparaturarbeiten, Ersatzbeschaffung, Bearbeitungsgebühren sowie möglichen Betriebsausfall zu tragen, welche infolge der Schäden erforderlich waren. Der Kunde haftet für die durch ihn, seine Begleiter, seinen Besuch oder sonstige Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB verursachten Schäden an den Hoteleinrichtungen, Inventar und zusätzliche Reinigungskosten, die durch Nichteinhaltung der Nichtraucherbestimmungen entstehen.
 
5. Der Betreiber erstellt einen Zugangsschlüssel, welcher an ein Smartphonegerät des Kunden verschickt wird. Der Kunde hat hierfür vor Anreise eine kostenfreie App „JustIn Mobile“ auf seinem Gerät zu installieren. Mögliche Schäden auf dem Endgerät in Verbindung mit der Installation oder Nutzung dieser App trägt allein der Kunde. Die Installation dieser Applikation muss maximal 24 Stunden vor der Anreise erfolgen. Die mögliche Gefahr der Nutzung (Endgeräteschaden durch Viren o.ä., Abhandenkommen der persönlichen Daten etc.) der dafür vorgesehenen Software trägt der Kunde.
 
6. Bei (personenloser) Rückgabe (z.B. unter Zuhilfenahme eines Schlüssel/Karten-Systems) erstellt der Betreiber das Protokoll der Rückgabe nach Inaugenscheinnahme des Apartments. Sofern der Kunde bei Anreise innerhalb der ersten zwei Stunden, Schäden an der Einrichtung, am Gebäude oder das fehlende Inventar nicht reklamiert, gilt der einwandfreie Zustand des Apartments und die vollständige Inventarliste des jeweiligen Apartmenttyps als genehmigt und anerkannt.
 
7. Etwaige Beschädigungen im oder am Apartment oder das Fehlen von Inventargegenständen beim Auszug oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung anzugebendem Zahlungsweg z.B. Kreditkarte abgerechnet.
 
VII. Betreten der Apartments durch Betreiber oder seine Gehilfe
 
1. Der Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, etc.) jederzeit berechtigt das Apartment in Abwesenheit des Kunden zu betreten. Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.
 
2. Bei Gefahr insb. Gebäudesubstanz, ist dem Betreiber und seinen Erfüllungsgehilfen der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
 
VIII. Internetbereitstellung
 
1. Der Betreiber stellt einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem Kunden für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Diese ist kostenfrei. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Kunden verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere Kunden zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.
 
2. Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass der Kunde sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptiert. Dies erfolgt bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite.
 
3. Dem Kunden ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Kunden, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
 
4. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde alleine verantwortlich. Nimmt der Kunde über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der Kunde:
 
– keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen
Inhalten nutzen;
– geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine herabwürdigenden, verleumderischen rassistische oder antisemitische,
bedrohende Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
 
5. Der Kunde stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Kunden und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
 
6. Der Kunde wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten.
 
XI. Rücktritt des Kunden
 
1. Der Kunde ist vor Beginn des Aufenthalts zur Stornierung des mit ihm geschlossenen Vertrages berechtigt, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht des Kunden zum Rücktritt aus wichtigem Grund, wenn ihm das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, bleibt unberührt.
 
Storniert der Kunde den Vertrag, ist dieser verpflichtet, eine Stornopauschale zu zahlen:
•            Bis zum 30. Tag vor Beginn des Aufenthalts: kostenfrei
•            Ab dem 29. bis zum 14. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 50 % des vereinbarten Preises
•            Ab dem 13. Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 100 % des vereinbarten Preises
 
Die Stornopauschalen werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (sog. Echter Schadensersatz).
Bei Stornierungen bzw. frühzeitigem Auszug bei Langzeitbuchungen (ab drei Monaten) ist eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages für die gesamte gebuchte Zeit fällig. Der Kunde hat keinen Anspruch auf erneuten Einzug, sofern er nach dem frühzeitigen Auszug das Apartment im gebuchten Zeitraum erneut nutzen will.
 
X. Rücktritt des Betreibers
 
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei stornieren kann, ist der Betreiber in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreibers auf sein Recht zur Stornierung nicht verzichtet.
 
2. Wird eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach erfolglosem Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten Frist nicht geleistet, ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Das Recht des Betreibers in einem solchen Fall Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
 
3. Der Betreiber ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wobei sich die Parteien darüber einig sind, dass insbesondere in folgenden Fällen ein wichtiger Grund gegeben ist:
• höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht vertretene Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• wenn Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht wurden;
• wenn der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Betreiberleistungen einen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann,
• wenn der Zweck oder der Anlass der Buchung gesetzeswidrig ist.
 
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Betreibers hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
 
IX. Haftung des Betreibers
 
1. Der Betreiber haftet für die von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen. Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde selbst den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung zu vertreten hat (z.B. Wertgegenstände in die Gemeinschaftsräume mitnehmen). Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung den Betreiber nicht unverzüglich informiert.
 
2. Eine Haftung des Betreibers bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Kreditkarten-, elektronischen oder persönlichen Daten ist unter Berücksichtigung des Abs. 1 dieser Ziffer ausgeschlossen.
 
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz des Betreibers, auch gegen Gebühr zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Betreibergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Betreiber nicht.
 
X. Bereitgestelltes Inventar
 
1. Sofern die Apartments mit Smarthomegeräten ausgestattet sind, kann der Betreiber die Apartments mit einem Tablet zur Bedienung dieser Geräte ausstatten. Einen Anspruch hat der Kunde nicht. Die Tablets sind stets im zugehörigen Apartment zu lassen.
 
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass persönliche Daten bei Nutzung des Tablets gespeichert werden können. Der Kunde hat beim Auszug seine persönlichen Daten vom Tablet zu löschen. Der Kunde stellt den Betreiber von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang ausdrücklich frei. Die mögliche Gefahr der passiven Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte durch nicht ordnungsgemäßes Abmelden oder Löschen der Passwörter hat allein der Kunde zu verantworten.
 
3. Alle elektrische Endgeräte, welche der Kunde in dem gebuchten Apartment vorfindet sind eingerichtet und stehen zur Verfügung. Es ist untersagt etwaige Einstellungsänderungen auf diesen Geräten vorzunehmen, es sei denn es handelt sich um einfache Bedingung (Helligkeit, Tonänderung etc.).
 
4. Im Übrigen beinhalten Apartments folgende Gegenstände:
 
• 2-Zimmer-Deluxe-Apartment mit zwei Schlafzimmern mit Queen-Size-Bett
• 2-Zimmer-Deluxe-Maisonette-Apartment mit Queen-Size-Bett mit zwei Schlafzimmern
 
Bestand

Bad
1 Klobürste –
Mülleimer weiß 1l – 
1 Raumduft – 
1 Zahnputzbecher Glas – 
1 Föhn 1200W schwarz
 
Küche
6 Gläser – 
6 Kaffeetassen klein – 
6 Kaffeeuntertassen – 
6 Kaffeebecher groß – 
6 Eierbecher – 
6 Dessertteller – 
6 Speiseteller – 
6 Suppenteller – 
6 Müslischalen – 
1 Platte – 
1 Glasschale groß – 
1 Glasschale klein – 
6 Kaffeelöffel – 
6 Esslöffel – 
6 Gabeln – 
6 Messer – 
1 Messer 2er-Set – 
1 Flaschenöffner – 
1 Schere – 
3 Küchenutensilien, schwarz –
1 Messbecher – 
1 Küchenrollenhalter – 
1 Besteckkasten – 
2 Pfannen – 
2 Töpfe – 
1 BOSCH Tassimo VIVY 2 TAS1 – 
1 Wasserkocher Edelstahl – 
1 Kehrbesen – 
1 Eimer 5 Liter schwarz/grün
1 Untersetzer rund/grün – 
1 Deko-Kugel Metall – 
2 Glasregal/Tisch – 
2 Stuhl weiß –
2 Glasvasen mit Dekorationspflanze / Steinen
 
Beide Schlafzimmer
1 Wäschekorb – 
1 Bügelbrett – 
1 Bügeleisen – 
1 Wäschekasten grau – 
10 Kleiderbügel – 
2 Bett 160 x 2 m – 
2 Bettwäsche – 
4 Kissen 40×80 – 
2 Nachttische – 
2 Blumenboote auf Nachttisch – 
2 Sessel, türkis – 
2 Fernseher + Fernbedienung – 
2 Glasvasen mit Dekorationspflanze / Steinen – 
4 Gardinen – 
2 Teppiche –
 
Das Inventar ist unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Stunden nach der Anreise zu prüfen. Fehlende Gegenstände sind sofort zu melden. Anderenfalls trägt der Kunde die Kosten der fehlenden Gegenstände bei seiner Abreise in voller Höhe.
 
X. Gemeinschaftsräume und Außenbereich
 
Der Betreiber weist daraufhin, dass das Treppenhaus und der Außenbereich, sowie Gemeinschaftsräume, falls vorhanden, zur eigenen Sicherheit videoüberwacht sind. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Videoüberwachung in diesen Bereichen durchgeführt wird: Tiefgarage, Stellplätze, Fitnessraum, Waschraum, Abstellraum sowie Hausflure. Der Überwachungsvorgang hat den Zweck, den Betreiber vor unberechtigten Eingriffen in sein Eigentum, den Kunden vor widerrechtlichem Handeln Dritter und zur Beweissicherung dieser Vorfälle zu schützen. Die Daten werden für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach, sollten diese für die verfolgten Ziele unbrauchbar sein, wieder gelöscht.
 
XI. Verwendung der Daten
 
Die zur Buchung notwendigen und angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummern sowie Bankdaten, die zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erhoben. Der Kunde willigt in die Erhebung und Weitergabe seiner persönlichen Daten ein, sofern dies für die Durchführung des Vertrages und Vertragsschlusses notwendig ist.
 
XII. Schlussbestimmungen
 
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Erfüllungsort.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Nürnberg.
3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von dem Betreiber geändert werden, sofern Änderungen der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung vorliegen oder der ordentliche Betriebsablauf die Änderungen notwendig macht. Das Einverständnis des Kunden kann durch eine Erklärungsfiktion, wenn der Kunde über die Änderung in Kenntnis gesetzt wird und innerhalb angemessener Frist nicht widerspricht.
 
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und der Betreiber verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsteile wirtschaftlich gewollt haben. Das Gleiche gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken.
 
Stand: 5. Februar 2020